Am Dienstag, dem 3. März 2026, nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf drei gesuchte Personen während der regulären Ein- und Ausreisekontrollen in Gewahrsam. Die erste Festnahme betraf einen 36-jährigen Rumänen, der aus Chisinau in Moldau einreiste. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor, der auf ein Vergehen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zurückgeht. Diese Verurteilung erfolgte im Oktober 2024, nachdem er sich nicht zur Strafantrittsladung gestellt hatte. Der Mann konnte eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen abwenden, indem er sofort eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro zahlte.
Etwa 30 Minuten später wurde ein 28-jähriger Syrer während der Ausreisekontrolle zu einem Flug nach Beirut gefunden. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Die Anordnung resultierte aus einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz, für das er im Februar 2025 verurteilt worden war. Wegen seines unbekannten Aufenthalts war die Fahndung initiiert worden. Ähnlich wie der Rumäne konnte auch der Syrer durch die Zahlung von 900 Euro die Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen.
Später am Abend kontrollierte die Bundespolizei einen 42-jährigen Deutschen, der nach Adana in der Türkei fliegen wollte. Bei dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vorlag. Dieser wurde im Juli 2025 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgestellt, nachdem er sich der Strafvollstreckung entzogen hatte. Auch in diesem Fall konnte der Mann die anstehende Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen vermeiden, indem er eine Geldstrafe von 450 Euro vor Ort zahlte.