Duisburg – Die Kriminalpolizei Duisburg hat in zwei Fällen von sexueller Belästigung, die sich in Schwimmbädern ereignet haben, Ermittlungen aufgenommen. Betroffen sind Minderjährige, die in den Vorfällen Körperverletzungen erfahren haben.
Im ersten Fall, der sich am Samstag, dem 23. Mai, gegen 18 Uhr in einem Schwimmbad an der Straße Am Stadtbad in Dinslaken ereignete, wurde ein 37-Jähriger beschuldigt, zwei minderjährige Mädchen körperlich berührt zu haben. Die Mädchen informierten einen Mitarbeiter des Schwimmbades, der daraufhin die Polizei verständigte. Als ein Erziehungsberechtigter den Mann zur Rede stellen wollte, mussten die Beamten einschreiten. Die Mädchen wurden nach dem Vorfall in die Obhut ihrer Eltern übergeben.
Der zweite Vorfall trat am Montagnachmittag, dem 25. Mai, um 17 Uhr in einem Schwimmbad an der Scholte-Rahm-Straße in Duisburg-Vierlinden auf. Hier soll ein 30-Jähriger ebenfalls zwei Minderjährige körperlich berührt haben. Eine Zeugin informierte einen Security-Mitarbeiter über den Vorfall, der den Verdächtigen mit den Vorwürfen konfrontierte. Diese Auseinandersetzung führte zu einer Eskalation, bei der mehrere Personen involviert waren.
Das zuständige Kriminalkommissariat 15 hat die Ermittlungen zu beiden Vorfällen aufgenommen, die derzeit weiterhin andauern.
Die Polizei Duisburg betont, dass sexuelle Belästigungen in Schwimmbädern nicht toleriert werden. Diese Einrichtungen sollen sichere Orte der Erholung und Freizeit für alle sein. Unerwünschte Berührungen und andere Formen von sexualisierten Übergriffen werden als Straftaten angesehen und werden entsprechend verfolgt.