Kleve – Emmerich
Am Mittwoch, dem 4. März 2026, führten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Elten-Autobahn eine Kontrolle durch. Dabei wurde ein 32-jähriger Mann aus den Niederlanden überprüft, der aus den Niederlanden einreiste.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder vorlag. Dieser bezieht sich auf Steuerhinterziehung, und der Beschuldigte musste entweder eine Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro zahlen oder eine Haftstrafe von 110 Tagen antreten. Zusätzlich wurde ein Vollstreckungsauftrag zur Vermögensabschöpfung in Höhe von 6880,48 Euro festgestellt.
Nach der Bekanntgabe des Haftbefehls und des Vollstreckungsauftrags konnte der Mann die geforderten Beträge sowohl in Bar als auch per Überweisung begleichen. Im Anschluss an die abschließenden Maßnahmen wurde ihm die Weiterreise gestattet.