Köln/Bonn. Am Morgen des 23. Februar 2026 entdeckte die Bundespolizei während einer Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn ein nicht zugelassenes Pfefferspray im Gepäck einer 21-jährigen italienischen Staatsangehörigen.
Ein Mitarbeiter der Sicherheitskontrolle hatte den verdächtigen Gegenstand bei der Durchleuchtung des Gepäcks bemerkt und informierte die Bundespolizei. Die Beamten stellten das Reizstoffsprühgerät sicher und stellten fest, dass es weder über ein amtliches Prüfzeichen verfügte noch als Tierabwehrspray gekennzeichnet war. Daher unterlag es den Bestimmungen des Waffengesetzes.
Infolgedessen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte die Reisende ihre Weiterreise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass das Mitführen von Reizstoffsprühgeräten nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist. Reisende sollten sich vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen informieren.
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Quelle: presseportal.de