Rhein-Sieg-Kreis. Gute Nachrichten für die E-Mobilität: Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wurde um fünf Jahre verlängert. Diese Regelung gilt gemäß dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes und betrifft Fahrzeuge, die bis Ende 2025 erstmals zugelassen oder umgerüstet wurden.
Die zuständigen Hauptzollämter berücksichtigen die Verlängerung automatisch, sodass kein Antrag erforderlich ist. Für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden, wird die Steuerbefreiung bereits angewendet. Bestandsfahrzeuge erhalten in den kommenden Wochen geänderte Steuerbescheide.
Wesentliche Änderungen im Überblick
- Verlängerung der Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2035 für Bestandsfahrzeuge.
- Neuer Stichtag für Erstzulassungen und Umrüstungen auf den 31. Dezember 2030.
- Automatische Berücksichtigung der Steuerbefreiung für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.
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Quelle: presseportal.de