In Viersen kam es am Montag, dem 10. August, sowie in der Nacht zum Dienstag, dem 11. August, zu zwei Einsätzen, bei denen Polizeibeamte verletzt wurden. Am Montag um ca. 11:10 Uhr erhielt die Polizei Hinweise zu einer möglichen Schusswaffe und sollte daher eine beteiligte Person durchsuchen. Diese widersetzte sich der Durchsuchung und leistete Widerstand, was zu leichten Verletzungen einer Polizeikraft führte.
In der darauffolgenden Nacht, um etwa 01:20 Uhr, wurde die Polizei abermals wegen einer Frau gerufen, die lautstark auf der Straße schrie. Die Beamten fanden die Frau offensichtlich alkoholisiert und orientierungslos vor. Um weitere Ruhestörungen zu vermeiden, sollte sie in Gewahrsam genommen werden. Auch hier leistete die Frau erheblichen Widerstand. Auf der Polizeiwache setzte sie ihr Verhalten fort, was zu einer starken Verletzung einer Polizeibeamtin führte. Diese ist daraufhin nicht mehr dienstfähig.
Derartige Widerstandshandlungen gegen Polizeibedienstete sind strafbar und werden rigoros verfolgt.