Weeze. Am späten Freitagabend, dem 27. Februar 2026, kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein einen 34-jährigen Albaner bei seiner Einreise aus Tirana. Während der Überprüfung seiner Dokumente stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorlag. Er war im Jahr 2016 wegen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls in zehn Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Nach einem Teil der Haftstrafe wurde er in sein Heimatland abgeschoben, jedoch ist ihm die Einreise nach Deutschland aufgrund einer noch offenen Restfreiheitsstrafe untersagt.
Da er vor Ablauf der Frist erneut nach Deutschland einreisen wollte, wurde die Restfreiheitsstrafe von 402 Tagen wieder aktiv. Der Gesuchte wurde am Flughafen verhaftet und am folgenden Morgen in die Justizvollzugsanstalt Kleve gebracht.
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Quelle: presseportal.de
