Für eine Vermisstenmeldung gibt es keine allgemeine Wartefrist von 24 Stunden. Wenn eine Gefahr für Leib oder Leben möglich ist, ein Kind verschwunden ist oder das Verhalten völlig ungewöhnlich erscheint, sollte sofort die Polizei verständigt werden.
Wann sofort 110 wählen?
Bei Kindern, hilfsbedürftigen Menschen, suizidalen Äußerungen, fehlenden wichtigen Medikamenten oder konkreten Gefahren ist der Polizeinotruf richtig. In weniger akuten Situationen hilft die örtliche Polizeidienststelle.
Informationen vorbereiten
- aktuelles Foto und vollständiger Name
- Alter, Größe, Kleidung und besondere Merkmale
- letzter bekannter Ort und Zeitpunkt
- mögliche Ziele, Kontakte und genutzte Verkehrsmittel
- medizinische Besonderheiten und benötigte Medikamente
Nicht eigenmächtig veröffentlichen
Private Suchaufrufe können Persönlichkeitsrechte verletzen oder Ermittlungen erschweren. Stimme Fotos und öffentliche Aufrufe mit der Polizei ab. Teile offizielle Fahndungslinks und entferne sie, sobald die Behörde den Aufruf beendet.
Erreichbar bleiben
Halte dein Telefon frei, dokumentiere neue Hinweise und gib sie direkt an die Polizei weiter. Betritt bei einer Suche keine gefährlichen oder gesperrten Bereiche.