Rhein-Erft-Kreis. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Bienenkästen auf dem Balkon einer Wohnanlage nicht ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft aufgestellt werden dürfen. Dieses Urteil bestätigt im Wesentlichen eine frühere Entscheidung des Amtsgerichts Köln.
Im vorliegenden Fall hatten einige Miteigentümer in einer Kölner Wohnanlage Bienenkästen auf ihrem Balkon platziert, was zu Beschwerden anderer Eigentümer führte. Das Gericht stellte klar, dass die Balkon-Imkerei ohne gemeinschaftliche Erlaubnis unzulässig ist, wenn Nachbarn sich durch die Bienenhaltung gestört fühlen.
Zusätzlich muss ein Schild mit der Aufschrift „Honig aus eigener Imkerei“ im Treppenhaus entfernt werden, da hierfür ebenfalls ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich gewesen wäre. Das Gericht betonte jedoch, dass die Imkerei nicht grundsätzlich verboten ist und Treffen mit anderen Imkern oder das Aufstellen mehrerer Bienenkästen nicht automatisch als Gewerbe gelten.
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Quelle: radioerft.de
