In einer halbstündigen Debatte im Bundestag am 9. Oktober 2025 wurden zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung beraten, die sich mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befassen. Die Gesetzentwürfe zielen darauf ab, die Vergabeprozesse zu beschleunigen und zu digitalisieren.
Der erste Gesetzentwurf will die öffentliche Beschaffung agiler gestalten, um den aktuellen Herausforderungen wie der Infrastrukturverbesserung und der Digitalisierung besser zu begegnen. Dabei soll die Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro angehoben werden, und es sind Erleichterungen bei Nachweis- und Dokumentationspflichten vorgesehen. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Förderung von kleinen und innovativen Unternehmen eingeführt werden.
Für den zweiten Gesetzentwurf, der die Planung und Beschaffung für die Bundeswehr betrifft, ist das Ziel, den erhöhten Bedarf an Dienstleistungen aufgrund veränderter sicherheitspolitischer Gegebenheiten zügig zu decken. Hierbei sollen ebenfalls zusätzliche Vergaberechts-Erleichterungen und Anpassungen bei Genehmigungsverfahren angestrebt werden. Besonders betont wird der Schutz militärisch relevanter Anlagen.
Beide Gesetzentwürfe wurden zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie als federführendem Gremium.