Kleve – Am Mittwochnachmittag, dem 19. August 2026, hat die Bundespolizei während der erneut eingeführten Grenzkontrollen einen 39-jährigen Mann aus Polen an der Anschlussstelle Kleve auf der Bundesautobahn 57 kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein europäischer Haftbefehl aus Polen vorlag. Die polnischen Behörden suchten den Mann aufgrund seiner Verurteilung wegen Einschleusung und Rauschgiftdelikten. Er muss eine dreijährige Haftstrafe absitzen.
Die Bundespolizei nahm den gesuchten Mann fest und brachte ihn in ihre Diensträume in Kleve. Über die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wurde eine Festhalteanordnung erwirkt. Am darauffolgenden Morgen, dem 20. August, wurde er dem Haftrichter des Amtsgerichts Kleve vorgeführt.
Im gleichen Zusammenhang wurde am Abend des 19. August ein 31-jähriger Pole am Bahnhof Kleve festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Personalien wurde eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Krefeld bekannt. Dieser Mann war im Jahr 2023 vom Amtsgericht Nettetal wegen Diebstahls geringwertiger Sachen in zwei Fällen sowie wegen versuchten Diebstahls zu einer Geldstrafe von insgesamt 50 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt worden. Da er den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte, wurde er ebenfalls von der Bundespolizei verhaftet. Die Beamten brachten ihn am Donnerstagmorgen in die Justizvollzugsanstalt Kleve, wo er eine 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss.