Neues Gesetz zur Stärkung von Ferienangeboten in der Jugendarbeit

Blaulicht Rheinland

Der Bundestag hat am 6. März 2026 ein Gesetz verabschiedet, das die Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien stärken soll. Dieses Gesetz sieht vor, dass die Angebote öffentlicher und anerkannter freier Träger der Jugendhilfe während der Ferien den rechtlichen Anspruch auf Ganztagsförderung direkt erfüllen.

Laut der bildungspolitischen Sprecherin Jasmina Hostert erfüllt dieses Gesetz einen klaren Bedarf. Es soll bewährte Strukturen in der Jugendarbeit unterstützen und Familien während der Ferien verlässliche Betreuungsmöglichkeiten bieten. Insbesondere für Eltern, die in Berufen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten tätig sind, sei es wichtig, flexibles und zuverlässiges Betreuungsangebot zu erhalten. Der kontinuierlich steigende Bedarf an Ferienbetreuung wird durch das neue Gesetz gezielt angesprochen.

Das Gesetz eröffnet Kommunen zudem mehr Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs und bindet freie Träger der Jugendarbeit ein. Die Vielzahl an Angeboten wie Ferienfreizeiten, Tagesbetreuung und kulturellen sowie sportlichen Projekten bleibt somit in vielen Gemeinden ein unverzichtbarer Bestandteil der Ferienbetreuung. Die Initiative wird als weiterer Schritt in Richtung moderner Ganztagsbildung und Chancengleichheit betrachtet.



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