Am Donnerstag, den 23. April 2026, fand im Bundestag die erste Debatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats statt. Der Entwurf wurde nach einer halbstündigen Aussprache zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz übernimmt hierbei die Federführung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die dreijährige Zulassungsfrist zur notariellen Fachprüfung abzuschaffen, sodass die Prüfung direkt nach dem zweiten Staatsexamen abgelegt werden kann. Zudem wird eine zweite Wiederholungsmöglichkeit eingeführt, um den Prüfungsdruck zu reduzieren. Die Wartezeit bis zur Ernennung zum Notar soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Zudem sollen Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit künftig nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet werden.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat. Die gesetzliche Altersgrenze, die bei der Vollendung des 70. Lebensjahres beginnt, soll bestehen bleiben. Bei einem bestehenden Bewerbermangel wird jedoch eine zweimalige Verlängerung der Amtszeit um jeweils drei Jahre auf Antrag ermöglicht. Das notarielle Amt soll spätestens mit Ablauf des 76. Lebensjahres enden.
Diese Regelungen zielen darauf ab, die notarielle Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen langfristig zu sichern, ohne die Planungssicherheit jüngerer Bewerber zu gefährden.