Am Donnerstag, den 21. Mai 2026, hat der Bundestag bestimmte Gesetzentwürfe ohne Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft das Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen Deutschland und Frankreich über die Deutsch-Französischen Gymnasien sowie das Deutsch-Französische Abitur. Dieser Entwurf soll federführend im Auswärtigen Ausschuss behandelt werden.
Ein weiterer Antrag stammt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dieser postuliert, das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende besser zu nutzen. Der Antrag (21/5782) soll im Ausschuss für Tourismus weiter beraten werden. Die Fraktion fordert, dass Reiseveranstalter im Streitfall mit Reisenden eine außergerichtliche Schlichtung als verpflichtende Option anbieten. Außerdem soll eine rechtliche Grundlage ähnlich der Regelung im Luftverkehr geschaffen werden, um einem Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 30. Juni 2023 zu folgen. Die Sichtbarkeit alternativer Schlichtungsangebote für Reisende soll ebenfalls verbessert werden, insbesondere im Zusammenhang mit der reformierten EU-Pauschalreiserichtlinie.