Der Bundestag wird am Mittwoch, den 20. Mai 2026, eine erste Lesung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Umsetzung der „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ durchführen. Für diese Sitzung ist eine halbe Stunde vorgesehen, im Anschluss erfolgt die Überweisung des Entwurfs an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, laut Angaben der Bundesregierung, den Binnenmarkt zu fördern, den Verbraucherschutz zu verbessern und die Wirtschaft nachhaltiger auszurichten. Dies soll durch eine Verringerung der vorzeitigen Entsorgung von funktionstüchtigen Waren erreicht werden, um Verbraucher zu ermutigen, ihre gekauften Produkte länger zu nutzen.
Im Rahmen der Richtlinie sollen Maßnahmen ergriffen werden, die im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal stehen. Diese zielen darauf ab, einen nachhaltigen Konsum und eine Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Der Vollharmonisierungsansatz der Richtlinie unterscheidet sich dahingehend, dass Mitgliedstaaten keine strengeren oder weniger strengen Verbraucherschutzvorschriften erlassen können.
Ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist die Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate im Falle einer Reparatur. Zudem ist vorgesehen, Regelungen zur Reparaturverpflichtung der Hersteller im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen. Weiterhin soll das Europäische Formular für Reparaturinformationen in das Einführungsgesetz zum BGB integriert werden, um Verbrauchern die notwendigen Informationen bereitzustellen.
Die Bundesregierung plant außerdem, Maßnahmen zur Förderung der Reparatur umzusetzen und wird die Europäische Kommission darüber informieren.