Am 7. Mai 2026 hat der Bundestag erstmals den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ beraten. Das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist die Senkung der Luftverkehrsteuer, um die im Jahr 2024 erfolgt Erhöhung wieder rückgängig zu machen. Die geplante Senkung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Laut dem Gesetzentwurf werden die Steuersätze, die vor der Erhöhung galten, wieder eingeführt. So soll die Steuer pro Fluggast für Kurzstreckenflüge innerhalb Europas und angrenzender Regionen von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt werden. Für Mittelstreckenflüge verringert sich der Satz von 39,34 auf 33,01 Euro, während Langstreckenflüge künftig 59,43 Euro statt 70,83 Euro kosten sollen. Die Bundesregierung rechnet mit einem Verlust an Steuermindereinnahmen in Höhe von 330 Millionen Euro für das Jahr 2027.
In der Debatte zum Gesetzentwurf äußerten sich mehrere Fraktionen. Ingo Vogel von der SPD bezeichnete die Rücknahme der Erhöhung als „richtigen und notwendigen Schritt“ zur Stärkung der Luftfahrtbranche in Deutschland. Hauke Finger von der AfD stellte die Luftverkehrsteuer generell infrage und kritisierte die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Airlines.
Stefan Korbach von der CDU/CSU-Fraktion betonte, dass die Senkung der Steuer ein deutliches Signal an die Branche sei und eine jährliche Entlastung von 350 Millionen Euro bewirken könne. In diesem Zusammenhang verwies er auf die hohen Kosten, die Fluglinien in Deutschland belasteten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte Bedenken bezüglich der Subventionierung des Luftverkehrs und der möglichen negativen Auswirkungen auf den Klima- und Umweltschutz. Katharina Beck kritisierte, dass die geplante Senkung eher Anreize für einen höheren Verbrauch setze.
Die Linke, vertreten durch Doris Achelwilm, kritisierte die Ungleichbehandlung bei der Besteuerung von Flugreisen im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern und forderte eine EU-weite Besteuerung von Kerosin.
Der Gesetzentwurf wurde nach der einstündigen Diskussion zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, federführend dabei der Finanzausschuss.