Die erste Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung wurde vom Deutschen Bundestag von der Tagesordnung genommen. Ursprünglich war die Debatte für Donnerstag, den 26. März 2026, angesetzt.
Laut den Angaben der Bundesregierung zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die nationale Umsetzung der europäischen Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu überarbeiten, da die aktuellen Vorschriften nicht mehr vollständig mit dem EU-Recht übereinstimmen. Durch die Modernisierung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in der Lage sein, nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen und von langlebigeren sowie energieeffizienteren Produkten zu profitieren.
Der Gesetzentwurf plante auch, die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zu aktualisieren und mit den bestehenden Regelungen wie dem Marktüberwachungsgesetz abzustimmen. Damit sollten gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer gewährleistet werden. Die Umsetzung sollte unter Berücksichtigung der Interessen der Industrie und der Verbraucher erfolgen.