Am Donnerstag, den 21. Mai 2026, wird der Bundestag über einen von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Preisangabenrechts diskutieren. Ziel des Entwurfs ist, die europäischen Vorgaben zu Preisangaben bei Ladestrom umzusetzen. Die erste Lesung ist auf 20 Minuten angesetzt.
Nach der Lesung soll der Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Die geplante Änderung sieht vor, den Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Regelungen über Preisangaben auf bis zu 100.000 Euro anzuheben. Künftig sollen die Preisbehörden der Länder in der Lage sein, Verstöße gegen die EU-Verordnung für das Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlichen Ladepunkten als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.