Fragestunde im Deutschen Bundestag am 18. März

Blaulicht Rheinland

Am 18. März 2026, um 17:10 Uhr, wird im Deutschen Bundestag eine Fragestunde abgehalten. Diese dauert insgesamt 45 Minuten und folgt auf eine Regierungsbefragung.

In dieser Fragestunde beantworten Vertreter der Bundesregierung Fragen, die von Abgeordneten im Vorfeld schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit, bis zu zwei Fragen an die Regierung zu richten.

Nach den Antworten, die in der Regel von einem Parlamentarischen Staatssekretär oder einem Bundesminister gegeben werden, können die Fragesteller sowie andere Abgeordnete Zusatzfragen stellen. Sollten nicht alle Fragen innerhalb der vorgesehenen Zeit behandelt werden können, verpflichtet sich die Regierung, die unbeantworteten Fragen schriftlich zu beantworten. Zudem besteht die Option, eine schriftliche Antwort zu beantragen, falls ein Abgeordneter aufgrund der Teilnahme an einer Ausschusssitzung nicht in der Lage ist, seine Frage mündlich zu stellen.


Quelle: bundestag.de

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