Am Mittwoch, dem 25. März 2026, hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren sowie zur Änderung verschiedener Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe beraten. Dieser Entwurf wurde anschließend zur weiteren Diskussion in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Das Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, bestehende Regelungen in verschiedenen Berufsgesetzen, darunter der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz, zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Ein zentraler Punkt ist die Neubewertung der „missbilligenden Belehrung“, die derzeit nicht gesetzlich geregelt ist und zukünftig durch einen „rechtlichen Hinweis“ ersetzt werden soll. Dieser rechtliche Hinweis soll einen präventiven Charakter stärker betonen.
Zusätzlich sieht der Entwurf vor, dass für Rechtsbehelfe gegen rechtliche Hinweise, Rügen, Auskunftsverlangen sowie Zwangsgelder von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten das Anwaltsgericht einheitlich zuständig ist. Auch die Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung ist vorgesehen. Ähnliche Regelungen sollen in den anderen relevanten Berufsordnungen berücksichtigt werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Anpassungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe, einschließlich Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien, Änderungen beim Zentralen Vorsorgeregister sowie Klarstellungen im Rechtsdienstleistungsgesetz. Insgesamt sind Anpassungen in 38 Gesetzen und Berufsordnungen geplant.