Am 23. April 2026 wird sich der Bundestag in einer Debatte mit zwei Initiativen der AfD zum Thema Zwangszuweisungen von Flüchtlingen befassen. Die Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen“ (21/5485) sowie einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes (Massenmigrationsbewältigungsgesetz) (21/5476) eingereicht.
In ihrem Gesetzentwurf übt die AfD Kritik an der derzeitigen Verteilung der Asylantragsteller, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer erfolgt. Dabei weisen die Abgeordneten darauf hin, dass die Zuweisung von Flüchtlingen an Städte und Gemeinden in die Verantwortung der Bundesländer falle. Dies geschehe häufig ohne Berücksichtigung der lokalen Wohnsituation und ohne Möglichkeit des Widerspruchs durch die Kommunen.
Die Fraktion fordert, die Vorschrift zur „Mietpreisbremse“ dahingehend zu ändern, dass die Landesregierungen bei einem als „angespannt“ eingestuften Wohnungsmarkt klar darlegen müssen, welche Auswirkungen zusätzliche Zuweisungen auf diesen Markt haben werden und wie die Belastungen ausgeglichen werden sollen.
Darüber hinaus verlangt die AfD eine Ergänzung des Paragrafen 45 im Asylgesetz, um ein kommunales Vetorecht gegen die Zwangszuweisung von Asylantragstellern einzuführen.