Debatte im Bundestag über Senkung der Energiesteuern am 16. April 2026

Blaulicht Rheinland

Am Donnerstag, dem 16. April 2026, steht im Bundestag die Debatte über einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Senkung der Energiesteuern auf der Tagesordnung. Dieser Gesetzentwurf (21/5321) sieht eine befristete Absenkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um 14,04 Cent pro Liter vor. Zusammen mit dem Umsatzsteueranteil ergibt sich eine Gesamtsenkung von etwa 17 Cent pro Liter.

Die Maßnahme soll im Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2026 geltend gemacht werden und wird im laufenden Jahr voraussichtlich zu einem Rückgang der Steuereinnahmen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro führen. Die Koalitionsfraktionen weisen darauf hin, dass die vorübergehende Senkung fossile Energien kurzfristig begünstigen könnte, jedoch die Reduktionsziele der Emissionen bis 2030 nicht gefährdet würden.

Zusätzlich werden zwei Anträge der AfD behandelt. Der erste Antrag (21/5326) fordert, keine Übergewinnsteuer für Energiekonzerne einzuführen. Der zweite Antrag (21/2363) zielt darauf ab, berufstätige Pendler ab dem 1. Januar 2025 zu entlasten, indem die Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge auf 50 Cent pro Kilometer erhöht werden und diese an die Preisentwicklung angepasst werden sollen. Außerdem wird gefordert, die steuerliche Absetzbarkeit für Nutzer des Deutschlandtickets und des Schienenfernverkehrs anzupassen.

Die Debatte ist für eine Stunde angesetzt, bevor die Vorschläge in die weitere Beratung innerhalb der Ausschüsse übergeben werden, mit dem Finanzausschuss als federführendem Gremium.


Quelle: bundestag.de
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