Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts wurde bei einer Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Montag, dem 13. April 2026, unterschiedlich bewertet. Die Reform ist die erste umfassende Änderung des deutschen Produkthaftungsrechts seit 1989.
Unter den vorgesehenen Regelungen wird Software, einschließlich Künstlicher Intelligenz, in die Produkthaftung einbezogen, unabhängig von deren Bereitstellung oder Nutzung. Des Weiteren sieht der Entwurf Anpassungen für Produkte vor, die nach ihrem Inverkehrbringen verändert werden. Neu ist auch die Haftung für Akteure der Lieferkette, wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist.
Julian Kulaga von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußerte Bedenken, dass der Gesetzentwurf über die EU-Vorgaben hinausgehe, was zu einer Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland führen könnte. Kritisiert wurde zudem, dass relevante prozessuale Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse im Entwurf fehlen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert einen vorgerichtlichen Auskunfts- und Offenlegungsanspruch. Dessen Vertreter wiesen darauf hin, dass im Falle einer Missachtung durch potenziell Haftbare Gerichte eine verbindliche Entscheidung treffen sollten.
Prof. Dr. Gerhard Wagner von der Humboldt-Universität berlin war skeptisch gegenüber den Forderungen nach Offenlegungsansprüchen gegen Dritte und sieht ein geringes Bedürfnis für einen vorprozessualen Anspruch.
Prof. Dr. Dr. h.c. Christiane Wendehorst von der Universität Wien und Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel von der Universität Bayreuth kritisierten ebenfalls, dass die Reform nicht ausreichend regelt, um haftungsrechtliche Fragen klar zu definieren und sicherzustellen. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) bemängelte darüber hinaus unklare rechtliche Begriffe und neue Vermutungsregeln, die das Zivilrecht grundlegend verändern könnten.