Im Plenum des Deutschen Bundestages steht am Mittwoch, dem 22. April 2026, ein Gesetzentwurf zur Diskussion, der von der Bundesregierung eingebracht wurde. Der Entwurf betrifft die Umsetzung der Richtlinien (EU) 2014/30 und (EU) 2014/53, die durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 geändert werden sollen. Der Fokus liegt auf Notfallverfahren im Zusammenhang mit schweren Störungen des Binnenmarkts.
Der Gesetzentwurf soll nach einer halbstündigen Aussprache an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung überwiesen werden. Laut den Informationen der Bundesregierung basiert die Notfallregelung auf der Verordnung (EU) 2024/2747. Diese Verordnung schafft einen Rahmen für Maßnahmen, um das Funktionieren des Binnenmarkts und die Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren in Krisensituationen sicherzustellen.
Die nötigen Anpassungen sind eine Reaktion auf die Erfahrungen aus vorherigen Krisen, insbesondere den Herausforderungen zu Beginn der Covid-19-Pandemie. In dieser Zeit wurde deutlich, dass der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen sowie die Funktionsfähigkeit von Lieferketten erheblich beeinträchtigt werden können.
Zusätzlich enthält die Richtlinie (EU) 2024/2749 mehrere sektorspezifische Harmonisierungsvorschriften, die darauf abzielen, im Krisenfall die Verfügbarkeit bestimmter Produkte sicherzustellen.