Bundestag diskutiert Antrag zur Novellierung des Tierschutzgesetzes

Blaulicht Rheinland

Die Fraktion Die Linke hat in einem Antrag ein überarbeitetes Tierschutzgesetz gefordert, welches Tiere effektiver schützen soll. Der Bundestag hat den Antrag am 23. Mai 2025 erstmalig behandelt und ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat übergeben.

In dem Antrag wird die Notwendigkeit einer umfassenden Reform unterstrichen, da das geltende Tierschutzgesetz als unzureichend angesehen wird. Die Abgeordneten betonen, dass die aktuelle Gesetzeslage mehr einem ‚Profitierschutzgesetz‘ entspreche als einem echten Tierschutzgesetz.

Die Linken-Abgeordneten fordern, dass rein wirtschaftliche Gründe nicht als triftiger Anlass anerkannt werden dürfen, wenn es darum geht, Tieren Schmerzen und Leiden zuzufügen. Zudem wird ein Verbot von Lebendtiertransporten in Länder mit hohem Tierschutzrisiko sowie von Transporten mit einer Dauer von über vier Stunden angestrebt. Die Anbindehaltung soll in fünf Jahren abgeschafft werden, wobei das Melken unter bestimmten Bedingungen weiterhin erlaubt bleiben soll.

Ein weiteres Anliegen ist die Bekämpfung der Qualzucht. Diese soll durch eine klare Liste von Symptomen geregelt werden, um sicherzustellen, dass auch Qualzuchten in der Landwirtschaft untersagt werden. Die Fraktion fordert des Weiteren eine Reduzierung nicht-kurative Eingriffe, die nur unter Betäubung und nach einer Abwägung aller Alternativen erfolgen dürfen.

Die Linksfraktion möchte zudem, dass das Amt des Bundestierschutzbeauftragten im Bundeskanzleramt angesiedelt wird. Außerdem soll anerkannten Tierschutzorganisationen auf Bundesebene das Recht zur Verbandsklage eingeräumt werden.


Quelle: bundestag.de
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