Am 13. November 2025 hat der Bundestag in erster Lesung über die Gesetzentwürfe der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein diskutiert. Die Entwürfe wurden anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, insbesondere an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Die Fraktion Die Linke zielt mit ihrem Vorschlag auf die Streichung des Paragrafen 265a des Strafgesetzbuches (StGB) ab, der das „Erschleichen von Leistungen“ und damit das sogenannte „Schwarzfahren“ unter Strafe stellt. Sie argumentiert, dass aktuell Fahrten ohne gültigen Fahrschein zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen könnten, insbesondere benachteilige dies oft sozial schwächere Gruppen wie arme oder obdachlose Menschen. Diese führen häufig zu Ersatzfreiheitsstrafen, die Betroffene ins Gefängnis bringen, obwohl kein nennenswerter Schaden entstanden sei.
Die Abgeordneten heben hervor, dass eine Entkriminalisierung eine erhebliche Entlastung für Polizei und Justiz zur Folge haben könnte. Darüber hinaus sollte ein finanzieller Ausgleich durch die Verkehrsbetriebe, die bereits eine erhöhte Beförderungsgebühr von durchschnittlich 60 Euro erheben, erfolgen.
Der Gesetzentwurf der Grünen verfolgt ein ähnliches Ziel und schlägt ebenfalls vor, Paragraf 265a des StGB zu streichen. Sie argumentieren, dass das Erschleichen von Leistungen ein geringfügiges Delikt darstellt, dessen Strafverfolgung unverhältnismäßig sei. Statt strafrechtlicher Maßnahmen sollten vereinzelt zivilrechtliche Schritte, wie Vertragsstrafen in Form erhöhter Beförderungsentgelte, zur Anwendung kommen.