Der Bundestag wird am Donnerstag, den 16. April 2026, zwei Gesetzentwürfe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer ersten Lesung behandeln. Unter den Themen befindet sich der Entwurf zur Änderung des Stromsteuergesetzes (21/5320), welcher eine Reduktion der Stromsteuer auf das minimal erlaubte Niveau vorsieht.
Laut den Vorschlägen soll der Mindeststeuersatz auf ein Euro pro Megawattstunde für nichtbetriebliche und 50 Cent pro Megawattstunde für betriebliche Verwendung sinken. Dies könnte laut den Grünen die Komplexität des Stromsteuerrechts verringern, da derzeitige Ausnahmen und Befreiungsregelungen nicht mehr nötig wären.
Die Fraktion hebt hervor, dass die Änderung Anreize zur Elektrifizierung von Wärmeversorgung und Mobilität setzen könnte und langfristig die Abhängigkeit von schwankenden fossilen Energiemärkten verringern würde. Schätzungen zufolge könnten die Mindereinnahmen für den Bund bei rund sechs Milliarden Euro liegen.
Zusätzlich steht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit, 21/5319) auf der Agenda, der eine bundesweite Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h vorsieht, um den Kraftstoffverbrauch zu senken.