Bundestag debattiert Zweites Gesetz zur THG-Quote

Blaulicht Rheinland

Am Mittwoch, dem 25. Februar 2026, fand im Bundestag die erste Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) statt. Die Diskussion dauerte 20 Minuten und wurde anschließend an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen.

Gesetzentwurf zur Anpassung der THG-Quote

Der Entwurf sieht vor, die THG-Quote gemäß den Vorgaben der europäischen RED-III-Richtlinie weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die prozentuale Minderung der Treibhausgasemissionen bei Kraftstoffen bis zum Jahr 2040 schrittweise auf 59 Prozent zu erhöhen. Dies würde einen Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch von etwa 62 Prozent gemäß der RED-III-Berechnungsmethode bedeuten.

Des Weiteren beabsichtigt der Gesetzentwurf, eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs einzuführen. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe soll zudem angehoben werden, wobei eine Doppelanrechnung entfallen soll. Künftig soll die Anrechnung erneuerbarer Kraftstoffe auf die THG-Quote nur noch zulässig sein, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrollbehörden stattfinden können.

Zusätzlich wird angestrebt, die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palmöl-Reststoffen auf die THG-Quote zu beenden. Die Regierung bezieht sich auf die Vorgaben des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission, die durch die RED-III-Richtlinie deutlich angehoben wurden.

Die nächste Etappe für den Gesetzentwurf erfolgt nun in den zuständigen Ausschüssen, wo weitere Details und Regelungen erörtert werden.


Quelle: bundestag.de
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