Bundestag lehnt Antrag zur Correctiv-Berichterstattung ab

Blaulicht Rheinland

Am Donnerstag, dem 23. April 2026, hat der Bundestag einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, der die sofortige Einstellung der Bundesförderung für die Rechercheplattform Correctiv gefordert hat. Dieser Beschluss folgte auf eine halbstündige Aussprache, wobei die anderen Fraktionen geschlossen gegen den Antrag stimmten.

Grundlage des Antrags war ein Urteil des Landgerichts Berlin, das eine Aussage von Correctiv über ein Treffen von AfD-Abgeordneten in Potsdam aus dem November 2023 als unwahr eingeordnet hat. Die AfD verwies in ihrem Antrag auf ein nicht rechtskräftiges Urteil vom 17. März 2026, das im Rahmen einer Unterlassungsklage gegen Correctiv ergangen war.

Das Gericht hatte in diesem Zusammenhang drei Aussagen aus zwei Artikeln über das „Potsdamer Treffen“ untersagt, darunter eine, die von einem „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern sprach. Der AfD zufolge stellt das Urteil eine grundlegende Herausforderung für die öffentliche Meinungsbildung in Deutschland dar. Die Fraktion argumentierte, die Veröffentlichung habe die Öffentlichkeit getäuscht und zu einem der größten Proteste in der Nachkriegszeit geführt.

Zusätzlich zum Förderstopp forderte die AfD, zu prüfen, inwiefern andere öffentliche Einrichtungen ähnliche Behauptungen übernommen oder verbreitet haben, und Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Verbreitung solcher Darstellungen zu verhindern.


Quelle: bundestag.de
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