In einer Sitzung am Donnerstag, dem 23. April 2026, hat der Bundestag einstimmig zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung angenommen. Diese Entscheidungen betreffen die Aufhebung der Immunität von Gökay Akbulut von der Partei Die Linke sowie von Hannes Gnauck von der AfD.
Die Aufhebung der Immunität von Gökay Akbulut ermöglicht die Durchführung eines Strafverfahrens, während für Hannes Gnauck die Genehmigung für ein gerichtliches Disziplinarverfahren erteilt wurde. Beide Beschlüsse basieren auf Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. April 2026.