Am Donnerstag, den 21. Mai 2026, wird der Bundestag ohne weitere Debatte über mehrere Vorlagen abstimmen. Dazu gehört die noch nicht vorliegende siebte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, die sich mit Einsprüchen zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag befasst, die am 23. Februar 2025 stattfand.
In dieser Empfehlung wird die Zurückweisung von insgesamt 229 Einsprüchen empfohlen, die als unbegründet angesehen werden. Die Wahlprüfung liegt im Zuständigkeitsbereich des Deutschen Bundestages, der gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes über die Gültigkeit der Wahl entscheiden muss. Insgesamt sind 1.042 Einsprüche eingegangen.
Darüber hinaus wird das Parlament auch über elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses abstimmen, die aus den beim Bundestag eingegangenen Petitionen resultieren. Dies betrifft die Sammelübersichten 245 bis 255.