Am Mittwoch, den 20. Mai 2026, findet im Deutschen Bundestag eine Fragestunde statt, die im Anschluss an die Regierungsbefragung beginnt. Diese dauert 45 Minuten.
Vertreter der Bundesregierung werden getrennt nach Ressorts die Fragen beantworten, die von den Abgeordneten im Vorfeld schriftlich eingereicht wurden. Jeder Abgeordnete hat die Möglichkeit, bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung zu senden.
Nach der Beantwortung durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister können sowohl der Fragesteller als auch andere Abgeordnete Zusatzfragen stellen, um weitere Stellungnahmen von der Regierung zu erhalten. Sollte die Zeit nicht ausreichen, um alle Fragen zu behandeln, werden die unbesprochenen Fragen in schriftlicher Form von der Regierung beantwortet. Zudem kann der Fragesteller eine schriftliche Beantwortung anfordern, wenn er wegen der Teilnahme an einer Ausschusssitzung nicht persönlich an der Fragestunde teilnehmen kann.