Bundestag berät Gesetzentwurf zur Industrieemissionsrichtlinie

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Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 26. März 2026, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen beraten. Nach der Ausschusssitzung wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die entsprechenden Ausschüsse überwiesen.

Im Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen, dass die neue EU-Richtlinie eine Anpassung der bestehenden immissionsschutzrechtlichen Regelungen notwendig macht. Über die Industrieemissionsrichtlinie (IED) werden europaweit Genehmigungen, Betrieb, Überwachung und Stilllegung von umweltrelevanten Industrieanlagen geregelt, um sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt zu schützen. In Deutschland sind etwa 10.000 Anlagen betroffen.

Ein Ziel des Gesetzentwurfs ist die Verbesserung der Umweltleistung solcher Anlagen. So sollen Betreiber verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Zudem sind erhöhte Anforderungen an die Umsetzung der sogenannten besten verfügbaren Techniken (BVT) vorgesehen. Neue BVT-Schlussfolgerungen sollen bereits schnellstmöglich eingehalten werden.

Der Gesetzentwurf umfasst auch Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie Anpassungen in mehreren weiteren gesetzlichen Regelungen, darunter das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz.

In einer Stellungnahme hat der Bundesrat gefordert, dass die Umsetzung europäischer Vorgaben ohne zusätzliche bürokratische Belastungen erfolgen sollte. Er spricht sich für eine „schlanke 1:1-Umsetzung“ aus und kritisiert, dass der Gesetzentwurf einige Anforderungen über die EU-Vorgaben hinaus erweitert. Dies könnte die Behörden und Betreiber überlasten.

Die Industrieemissionsrichtlinie besteht seit 2010 und ist das zentrale europäische Instrument zur Begrenzung von umweltschädlichen Emissionen. Mit der Novelle vom 24. April 2024, die seit dem 4. August 2024 in Kraft ist, muss die Richtlinie bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.


Quelle: bundestag.de
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