Bundestag berät über Gesetzentwurf zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets

Blaulicht Rheinland

Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstag, den 23. April 2026, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften behandeln. Dieser Gesetzentwurf zielt darauf ab, das nationale Energiewirtschaftsrecht an die Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2024/1788 anzupassen. Zudem soll gegebenenfalls die Verordnung (EU) 2024/1789 berücksichtigt werden.

Die Bundesregierung hat erklärt, dass der Entwurf darauf abzielt, Planungssicherheit zu schaffen, indem ein Rechtsrahmen für zukünftige Investitionen in Wasserstoffinfrastrukturen eingerichtet wird. Darüber hinaus soll der bestehende Rechtsrahmen für Erdgasinfrastrukturen überarbeitet werden. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele und der notwendigen Transformation der Energieversorgungsnetze.

Der Gesetzentwurf beinhaltet Regelungen zur integrierten Netzentwicklungsplanung für Gasfernleitungen und Wasserstofftransportnetze. Ferner ist die Einführung einer Netzentwicklungsplanung für Wasserstoffverteilernetze vorgesehen, ebenso wie die Planungstools für die Transformation der Gasnetze auf der Verteilernetzebene. Zu den weiteren Inhalten gehören Vorgaben zur Zertifizierung und Regulierung im Bereich Wasserstoff sowie zur Überwachung durch die Regulierungsbehörden.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs ist auf 30 Minuten angesetzt, bevor der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen wird. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie wird federführend die weiteren Beratungen durchführen.


Quelle: bundestag.de
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