Die erste Beratung des Gesetzentwurfes zur „Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats“ ist für Donnerstag, den 23. April 2026, angesetzt. Nach einer 30-minütigen Debatte wird der Entwurf voraussichtlich an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Diskussion übergeben.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die bisherige dreijährige Zulassungsfrist zur notariellen Fachprüfung abzuschaffen. Künftig soll die Prüfung unmittelbar im Anschluss an das zweite Staatsexamen durchgeführt werden können. Ebenso wird eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit eingeführt, um den Druck auf die Prüflinge zu verringern. Darüber hinaus soll die Wartezeit für die Amtsübernahme von drei auf zwei Jahre reduziert werden. Unterbrechungen durch Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit sollen nicht mehr angerechnet werden.
Zusätzlich strebt der Gesetzentwurf an, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 2025 zur Altersgrenze im Anwaltsnotariat umzusetzen. Die gesetzliche Altersgrenze, die bei Vollendung des 70. Lebensjahres greift, soll grundsätzlich bestehen bleiben. Bei einem Mangel an Bewerbern kann jedoch eine zweimalige Verlängerung der Amtszeit um jeweils drei Jahre beantragt werden, wobei das Amt spätestens mit dem 76. Lebensjahr enden soll.
Die Bundesregierung verfolgt mit diesen Maßnahmen das Ziel, die notarielle Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen langfristig zu sichern, ohne die Planungssicherheit für jüngere Bewerber zu gefährden.