Am 15. Januar 2026 hat der Bundestag ohne Aussprache mehrere Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Unter diesen befindet sich das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz, das von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist die Umsetzung einer EU-Verordnung zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten innerhalb der EU.
Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur zur zentralen digitalen Zugangsstelle für kurzfristige Vermietungen über Plattformen wie Airbnb und Booking.com wird. Dies soll einen automatisierten Datenaustausch zwischen diesen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Die EU-Verordnung, die am 20. Mai 2026 in Kraft tritt, wird somit in nationales Recht umgesetzt.
Zusätzlich soll die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten verstärkt und vereinheitlicht werden. Ziel ist es, der Diskriminierung bei Online-Käufen aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnort entgegenzuwirken.
Darüber hinaus wurden weitere Gesetzentwürfe, darunter ein Entwurf zur Änderung des Eurojust-Gesetzes und Anträge über humanitäre Themen, ebenfalls zur Beratung an die jeweiligen Ausschüsse überwiesen.