Die erste Beratung des von der AfD-Fraktion initiierten Gesetzentwurfes zur Strafbarkeit von Betätigungen im Bereich der Paralleljustiz ist für Freitag, den 24. April 2026, angesetzt. In einer halbstündigen Aussprache wird der Entwurf vorgestellt und anschließend dem zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Erörterung überwiesen.
Quelle: bundestag.de