Bundestag berät Anträge zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs

Blaulicht Rheinland

Am Freitag, dem 30. Januar 2026, wurden im Deutschen Bundestag zwei Anträge zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) diskutiert. Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem Antrag mit dem Titel „Mobilitätsgarantie einführen – Produktionskapazitäten für die Verkehrswende aufbauen“ eine flächendeckende Mobilitätsgarantie, die bis zum Jahr 2040 realisiert werden soll.

Laut der Linksfraktion soll diese Garantie sicherstellen, dass alle Ortschaften in Deutschland an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen sind, um so eine sozial gerechte und umweltfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Der Antrag zielt darauf ab, besonders ländliche Regionen, wo der ÖPNV oft unzureichend ausgebaut ist, zu berücksichtigen.

In einer weiteren Diskussion wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen behandelt, der eine Novellierung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes fordert. Victoria Broßart von den Grünen erklärte, dass der ÖPNV chronisch unterfinanziert sei und forderte eine dauerhafte Erhöhung der Fördermittel, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientieren müssten.

Die Union hingegen vertrat die Ansicht, dass der ÖPNV in erster Linie Sache der Länder sei. Michael Donth (CDU/CSU) wies darauf hin, dass Ansprüche an den Bund in diesem Kontext die finanziellen und organisatorischen Realitäten ignorieren würden.

Die SPD wies auch auf bereits bestehende Lösungen in den Ländern hin und äußerte Bedenken hinsichtlich der finanziellen Dimension der Linken-Forderungen. Isabel Cademartori von der SPD machte deutlich, dass die hierfür erforderlichen Mittel in einem unrealistischen Verhältnis zur derzeitigen Finanzierung stünden.

Die AfD kritisierte die Forderungen als einen Weg in eine „politisch gewollte Mangelwirtschaft“ und plädierte für eine Wahlfreiheit im Verkehrssystem, die auch den ÖPNV umfassen müsse.

Beide Anträge wurden nach der Debatte zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.


Quelle: bundestag.de
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