Am Mittwoch, dem 3. März 2026, fand im Bundestag eine Debatte zur Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs statt. Die AfD-Fraktion hatte dazu einen Gesetzentwurf unter dem Titel „zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes – Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs bewahren“ (BRH-Unabhängigkeitsgesetz, 21/4454) vorgelegt.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs zu stärken. Er sieht die Einführung einer Karenzzeit für die Berufung in leitende Positionen des Bundesrechnungshofs vor. Diese soll für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung, frühere parlamentarische oder beamtete Staatssekretäre sowie Mitglieder des Deutschen Bundestages gelten. Die vorgeschlagenen Karenzzeiten betragen zwei beziehungsweise fünf Jahre, und sie sind für die Positionen des Präsidenten, Vizepräsidenten sowie für Leiter der Prüfungsabteilungen und Prüfungsgebietsleiter vorgesehen.
Die AfD-Fraktion argumentiert, dass trotz der formalen Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs in der Praxis der Anschein bestehen kann, dass diese Unabhängigkeit beeinträchtigt wird, wenn Personen mit vorherigen politischen Spitzenfunktionen in den Bundesrechnungshof berufen werden. Dies betrifft insbesondere ehemalige Bundesminister, Staatssekretäre oder Abgeordnete des Deutschen Bundestages.
Nach den Beratungen wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Bearbeitung in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.