Bundestag debattiert Gesetzentwurf zur EU-Verpackungsverordnung

Blaulicht Rheinland

Im Deutschen Bundestag steht die erste Lesung eines Gesetzentwurfs zur Anpassung des Verpackungsrechts auf der Tagesordnung. Dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt den Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“ (21/5346) und wird am Freitag, den 24. April 2026, debattiert.

Für die Diskussion sind 30 Minuten vorgesehen. Anschließend soll der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur weiteren Beratung überwiesen werden. Hintergrund dieser Gesetzesinitiative ist die am 11. Februar 2025 in Kraft getretene EU-Verpackungsverordnung, die ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten gelten wird.

Um den neuen rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, sieht der Entwurf vor, das bisherige Verpackungsgesetz aufzuheben und durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz zu ersetzen. Die Bundesregierung hebt hervor, dass die umfassenden Neuerungen im Verpackungssektor die bisherige nationale Rechtslage grundlegend überarbeiten müssen. Dies ist notwendig, um Widersprüche zwischen den nationalen Vorschriften und den EU-rechtlichen Regelungen zu vermeiden.

Die nationale Umsetzung der europäischen Vorgaben und die Schaffung eines effektiven Vollzugsrahmens sind entscheidend, damit die betreffenden Akteure ihren Verpflichtungen nachkommen. Ziel ist es, die umweltpolitischen Zielvorgaben gemäß Artikel 1 der EU-Verpackungsverordnung in Deutschland zu verwirklichen.


Quelle: bundestag.de
Nach oben scrollen