Einspruch gegen Ordnungsruf von Abgeordnetem Fabian Fahl abgelehnt

Blaulicht Rheinland

Am Mittwoch, dem 15. April 2026, hat der Bundestag den Einspruch des Abgeordneten Fabian Fahl von der Partei Die Linke gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf mehrheitlich abgelehnt. Der Ordnungsruf wurde während der 69. Plenarsitzung von Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz ausgesprochen, nachdem Fahl in einem Zwischenruf einen Vergleich zwischen der AfD und der NSDAP zog.

Die Zustimmung zu Fahls Einspruch kam von der Linksfraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die anderen Fraktionen im Bundestag lehnten den Einspruch jedoch ab.


Quelle: bundestag.de
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