Petitionsausschuss behandelt Anliegen zu Gesundheitsfachberufen in Berlin

Blaulicht Rheinland

Am Montag, den 20. April 2026, hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im Paul-Löbe-Haus in Berlin eine öffentliche Sitzung abgehalten. Thema der Sitzung war die Petition mit dem Titel „Gesundheitsfachberufe – Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“.

Gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, sich mit Anliegen oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Diese Anliegen werden vom Petitionsausschuss geprüft und beraten, um festzustellen, ob bestehende Gesetze die beabsichtigten Ziele erreichen oder zu neuen Herausforderungen führen könnten. Der Ausschuss kann auf Basis dieser Beratungen Empfehlungen aussprechen, ob das Parlament in bestimmten Angelegenheiten aktiv werden sollte.


Quelle: bundestag.de
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