Der Bundestag hat am Donnerstag, den 16. April 2026, erstmals den Gesetzentwurf zur Senkung der Energiesteuern der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD behandelt. In der Debatte wurde auch auf mehrere Anträge der AfD eingegangen, die unterschiedliche Maßnahmen zur Entlastung von Verbrauchern und Pendlern vorschlagen.
Die Koalition plant, die Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent je Liter zu senken, was inklusive der Umsatzsteuer eine Gesamtentlastung von rund 17 Cent pro Liter ergeben würde. Diese Senkung ist zeitlich bis zum 30. Juni 2026 befristet.
Wiebke Esdar von der SPD betonte, dass die Senkung der Spritpreise an den Zapfsäulen zum 1. Mai konkret umgesetzt werden soll. Sie wies darauf hin, dass die Steuermindereinnahmen für den Fiskus durch diese Maßnahme auf 1,6 Milliarden Euro geschätzt werden. Daher halte die Koalition eine Begrenzung der Steuersenkung auf zwei Monate für sinnvoll.
Die AfD-Fraktion äußerte Kritiken an der Verzögerung politischer Maßnahmen zur Entlastung von Pendlern und forderte eine Senkung der CO2-Steuer sowie eine Erhöhung der Entfernungspauschale für Pendler auf 50 Cent ab dem ersten Kilometer.
Dr. Mathias Middelberg von der CDU/CSU verwies auf die hohen Spritpreise, die die Berufspendler und das Transportgewerbe stark belasten. Er betonte, dass die geplante Senkung der Energiesteuern ein wichtiges Entlastungssignal sei, wenngleich sie keine vollständige Lösung darstelle.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte das Vorhaben und bezeichnete die Maßnahme als nicht ausreichend. Katharina Dröge wies darauf hin, dass die Verbraucher wahrscheinlich nicht in vollem Umfang von der Steuersenkung profitieren würden.
Michael Schrodi, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, erklärte, dass der Gesetzentwurf darauf abzielt, die steuerlichen Belastungen zu senken und so die Verbraucher zu entlasten. Er warnte jedoch vor einer weiteren Erhöhung der Spritpreise in anderen Bereichen und warb für Energiesparmaßnahmen.