Am Mittwoch, den 6. Mai 2026, hat sich der Bundestag mit der Lage von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen auseinandergesetzt. Auslöser der Debatte war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der eine Beendigung der Zurückweisungen und der stationären Binnengrenzkontrollen forderte. Dieser Antrag wurde nach der Diskussion an den Innenausschuss überwiesen.
Ein weiterer Antrag der Grünen wurde von den Fraktionen CDU/CSU, AfD und SPD abgelehnt, während die Fraktion Die Linke sich bei der Abstimmung enthielt. Die Grünen sprachen sich für den Antrag aus, der auch die Forderung beinhaltete, den Schutzsuchenden ein faires Verfahren zu gewähren und die Zurückweisung an den Grenzen zu unterlassen.
In dem abgelehnten Antrag setzten sich die Grünen zudem dafür ein, dass die Bundesregierung sich für sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und Resettlement-Programme engagiert. Ihre Argumentation stützten sie unter anderem auf Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Praxis der Zurückweisungen kritisierte, sowie auf Bewertungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die stationären Kontrollen als europarechtswidrig eingestuft hat.
Trotz dieser Einsprüche hält die Bundesregierung an den geltenden Kontrollen und der Praxis der Zurückweisungen fest. Diese Politik wurde unter dem aktuellen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) intensiviert und bis September 2026 verlängert. Kritik an dieser Vorgehensweise äußerten sowohl Polizei als auch Wirtschaft sowie Nachbarstaaten und andere Bundesländer.
Ein Antrag der Linken, der ebenfalls die Beendigung der Zurückweisungen forderte, wurde ebenfalls abgelehnt. Die Linke argumentierte, dass Schutzsuchende nicht an den EU-Binnengrenzen zurückgewiesen werden sollten und dass es wichtig sei, die zuständigen Länder im Rahmen einer geregelten Dublin-Prüfung festzulegen.