Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ vorgelegt, der eine Senkung der Luftverkehrsteuer zum Ziel hat. Dieser Gesetzentwurf wird am 7. Mai 2026 erstmals im Bundestag beraten.
Im Rahmen des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD ist vorgesehen, die zum 1. Mai 2024 eingeführte Erhöhung der gesetzlichen Steuersätze zurückzunehmen. Dies soll durch eine Absenkung der gesetzlichen Steuersätze des Luftverkehrsteuergesetzes zum 1. Juli 2026 erfolgen, sodass die Steuersätze wieder auf das Niveau vor der Erhöhung zurückkehren.
Konkret bedeutet dies, dass die Steuer pro Fluggast in Länder der Gruppe eins von 15,53 Euro auf 13,03 Euro sinken soll. In Länder der Gruppe zwei liegt der neue Satz bei 33,01 Euro, statt zuvor 39,34 Euro. Für alle anderen Länder beträgt die Steuer künftig 59,43 Euro, im Gegensatz zu 70,83 Euro.
Die Bundesregierung schätzt, dass die Steuermindereinnahmen für das Jahr 2027 bei etwa 330 Millionen Euro liegen werden.