Bundestag debattiert Gesetzentwurf zur Industrieemissionsrichtlinie

Blaulicht Rheinland

Am 26. März 2026 fand im Bundestag die erste Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 statt, die Änderungen an der bestehenden Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen vorsieht. Nach der Aussprache wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit federführend die weiteren Beratungen übernehmen wird.

Die EU-Richtlinie 2024/1785 erfordert Anpassungen an den derzeit geltenden immissionsschutzrechtlichen Vorschriften sowie weiteren relevanten Regelungen. Insgesamt fallen etwa 40.000 Industrieanlagen in Europa unter diese Richtlinie, wovon rund 10.000 in Deutschland betrieben werden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Umweltleistung der industriellen Anlagen zu verbessern. Betreiber werden unter anderem verpflichtet, bis 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen.

Außerdem sind höhere Anforderungen an die Umsetzung von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) vorgesehen, um die Emissionsgrenzwerte schnellstmöglich einzuhalten. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus neue Ausnahmetatbestände vor, die weniger strenge Emissionsgrenzwerte und Umsetzungsfristen festlegen können.

Der Gesetzentwurf umfasst nicht nur Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, sondern auch Anpassungen in weiteren Gesetzen wie dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, dass die Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne bürokratische Überlastung erfolgen soll. Er plädiert für eine „schlanke 1:1-Umsetzung“ und kritisiert, dass der Entwurf in vielen Punkten über die EU-Anforderungen hinausgehe, was zu einer unnötigen Mehrbelastung für Wirtschaft und Verwaltung führen könnte. Auch die unter anderem im Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehene unmittelbare Geltung der BVT-Schlussfolgerungen wird kritisiert, da dies die Länderbehörden überfordere.

Die IED, die seit 2010 besteht, gilt als zentrales EU-Instrument zur Reduzierung umweltschädlicher Emissionen und betrifft in Europa 55.000 Industrieanlagen. Die umfassende Novellierung dieser Richtlinie trat am 4. August 2024 in Kraft und muss bis zum 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.


Quelle: bundestag.de
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