Am 26. Februar 2026 hat der Bundestag in einer Sitzung ohne Aussprache mehrere Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Dazu gehört ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung.
Ziel dieses Entwurfs, der als Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz bezeichnet wird, ist es, die Behörden zu entlasten und die Verwaltungsprozesse zu beschleunigen. Zu den zentralen Regelungen gehört die Möglichkeit zur Speicherung und Weiterverwendung biometrischer Daten, die bei der Beantragung eines elektronischen Aufenthaltstitels erhoben werden.
Ein weiterer Gesetzentwurf befasst sich mit der Änderung des Gesetzes zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Der geplante Entwurf sieht eine Erweiterung der Liste unter das BEPS-MLI (Base Erosion and Profit Shifting) fallenden Steuerabkommen um 62 weitere Abkommen vor.
Zusätzlich wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung von Regelungen im Fischereirecht an den Verkehrsausschuss überwiesen. Ziel dieses Entwurfs ist es, Zuständigkeiten und Regelungen klarer zu fassen und die Zugänglichkeit des Schiffsregisters zu verbessern.
Ein Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung reagiert auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit unzureichender Umsetzung einer EU-Richtlinie. Auch dieser Entwurf wird im Ausschuss für Wirtschaft und Energie behandelt.
Die verschiedenen Vorschläge und deren Beratungen könnten umfassende Auswirkungen auf die jeweiligen Fachbereiche haben und sind Teil der laufenden Gesetzgebungsarbeiten im Deutschen Bundestag.