Einführung des antragslosen Kindergeldes in Deutschland

Blaulicht Rheinland

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes vorgelegt. Geplant ist, dass Kindergeld ab sofort automatisch nach der Geburt eines Kindes ausgezahlt wird, ohne dass die Eltern einen Antrag stellen müssen.

Der Deutsche Bundestag wird den Entwurf am Donnerstag, den 21. Mai 2026, in einer einstündigen ersten Lesung beraten. Anschließend soll der Gesetzentwurf in die Ausschüsse überwiesen werden, wobei der Finanzausschuss eine federführende Rolle übernehmen wird.

Durch das neue Gesetz soll es der Familienkasse ermöglicht werden, auf Anträge bei der Gewährung von Kindergeld zu verzichten, sofern alle relevanten Informationen vorliegen und keine Zweifel an der Anspruchsberechtigung bestehen. Zudem wird eine Ausweitung der Datenübermittlungen an die Familienkasse vorgeschlagen, um eine effektive Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zu gewährleisten. Dies soll dazu führen, dass Familien keine bereits bekannten Informationen erneut mitteilen müssen und ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen vermieden werden.

Der Gesetzentwurf hebt hervor, dass das antragslose Kindergeld für Familien einen spürbaren Gewinn an Service bedeutet. Leistungen würden proaktiv ohne direkten Einfluss der Eltern gewährt, wodurch Fehlerquellen bei Anträgen minimiert werden. Dies soll insbesondere Familien in der sensiblen Phase nach der Geburt eine wesentliche Entlastung bieten und Vertrauen in die digitale Verwaltung stärken.


Quelle: bundestag.de
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