Am Donnerstag, dem 29. Januar 2026, hat der Bundestag ohne Aussprache mehrere Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Darunter befindet sich ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen.
Das Ziel des Entwurfs ist es, verschiedene Verfahren zu digitalisieren und den Austausch von Dokumenten und Daten zu optimieren, um Medienbrüche zu vermeiden. Insbesondere der Prozess des Vollzugs von Immobilienverträgen, bei dem jährlich über eine Million Kaufverträge beurkundet werden, soll von der Maßnahme profitieren. Während einige Kommunikationsprozesse zwischen Grundbuchämtern und Notaren bereits elektronisch ablaufen, erfolgen viele weitere Schritte, etwa der Austausch mit Gerichten, derzeit fast ausschließlich in Papierform, was den Vollzugsprozess erheblich verlangsamt.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die bestehende Möglichkeit zur digitalen Kommunikation bislang kaum genutzt wird und plant daher, diese Prozesse vollständig auf digitale Wege umzustellen. Dies betrifft auch die Übermittlung von Daten an Gutachterausschüsse und die Genehmigung von notariellen Rechtsgeschäften bei Gerichten.
Die Regelungen sollen darüber hinaus die Einführung eines einheitlichen Datenstandards durch Verordnungen des Bundes ermöglichen. Die Maßnahmen sollen bis zum 1. Januar 2028 greifen. Für den datenschutzkonformen Austausch mit den Finanzbehörden ist vorgesehen, die ELSTER-Infrastruktur zu nutzen.
Zudem wurden ein Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Zwangsvollstreckung sowie Anträge zur Reform des Patientenrechtsgesetzes und zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung an die jeweiligen Ausschüsse überwiesen.