AfD fordert Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

Blaulicht Rheinland

Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur sofortigen Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes eingebracht. Der Entwurf wird am Freitag, den 8. Mai 2026, in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert.

Der Gesetzentwurf, genannt Windenergieflächenbedarfsabschaffungsgesetz, wird nach der einstündigen Debatte an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Wirtschaft und Energie voraussichtlich die Federführung übernehmen wird.

Die AfD begründet ihren Antrag mit der Behauptung, dass das Windenergieflächenbedarfsgesetz unzulässig in die Planungshoheit der Bundesländer eingreife. Darüber hinaus würde dies den Strommarkt verzerren und den Ausbau von Windenergieanlagen in weniger geeigneten Regionen fördern, was zu steigenden Strompreisen führen könne.

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz wurde von der früheren Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP verabschiedet und trat 2023 in Kraft. Es verpflichtet die Bundesländer, bis zum Jahr 2032 rund zwei Prozent ihrer Flächen für Windenergieanlagen bereitzustellen.

Zusätzlich fordert die AfD ein bundesweites Moratorium für den Ausbau der Windenergie. In ihrem Antrag verlangt die Fraktion, dass Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ausgesetzt werden sollen, solange keine vollständigen Unterlagen vorliegen. Dieses Moratorium soll bis zu den erforderlichen Ausweisungen für Windindustriegebiete bis zum 31. Dezember 2027 gelten.

Darüber hinaus fordert die Fraktion Änderungen in mehreren Gesetzen, um sicherzustellen, dass Standorte von Windanlagen nur mit Zustimmung der betroffenen Gemeinden genehmigt werden. Die Betreiber sollen auch zur maximalen Effizienz bei der Wiederverwertung verpflichtet werden.

Weitere Forderungen beinhalten das Ende der Subventionierung von Windanlagen sowie wissenschaftliche Untersuchungen zu den Auswirkungen von Windkraft auf Umwelt und Gesundheit.


Quelle: bundestag.de
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